Allgemeine Geschäftsbedingungen für Plantrieb
B2B-AGB für Einrichtung und laufende Nutzung der Produktionsplanungssoftware
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Matthias Böhme, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Plantrieb by Sparktide Lab, Reichenberger Straße 49, 85221 Dachau.
Diese AGB gelten für Einrichtung, Anpassung, Bereitstellung, Hosting, Wartung, Support und Nutzung der Software Plantrieb. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Plantrieb ist eine Software zur Unterstützung der betrieblichen Produktionsplanung. Abhängig vom Angebot können insbesondere Fertigungsaufträge, Artikel, Maschinen, Kapazitäten, Restmengen, Prioritäten und Liefertermine importiert, verwaltet und in Planungsvorschläge überführt werden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Plantrieb ist ein unterstützendes Planungswerkzeug. Der Kunde prüft Planungsvorschläge fachlich und trägt die Verantwortung für Freigabe und Umsetzung. Eine in jedem Einzelfall optimale oder vollständig fehlerfreie Planung wird nicht geschuldet.
3. Vertragsschluss
Websiteangaben sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande.
4. Einrichtung
Die Standardeinrichtung umfasst die Analyse der aktuellen betrieblichen Planung, die Anpassung des Datenimports, die Konfiguration der vereinbarten Funktionen, einen Testimport, einen gemeinsamen Testlauf und eine Einweisung. Maschinen, Kapazitäten, Schichten und fachliche Stammdaten werden vom Kunden bereitgestellt und gepflegt.
Enthalten sind zwei Korrekturrunden im vereinbarten Umfang. Neue Schnittstellen, umfangreiche Datenbereinigung, Vor-Ort-Einsätze und zusätzliche Funktionen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich angeboten wurden.
Zusatzleistungen werden nach vorheriger Freigabe mit 750,00 Euro netto pro Tag beziehungsweise nach dem im Angebot genannten Satz berechnet.
⚠️ HINWEIS ZUR EIGENVERANTWORTUNG DES KUNDEN
Plantrieb ist ein unterstützendes Werkzeug zur Optimierung der Produktionsplanung, ersetzt aber keine fachliche Prüfung durch den Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass:
- alle bereitgestellten Stammdaten (Artikel, Maschinen, Kapazitäten) korrekt und aktuell sind,
- Planungsvorschläge von Fachpersonal geprüft werden, bevor diese umgesetzt werden,
- Abweichungen oder unplausible Ergebnisse vor der Produktion korrigiert werden.
Die Freigabe und Umsetzung von Produktionsplänen erfolgt alleinig in der Verantwortung des Kunden.
5. Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- richtige, vollständige und aktuelle Daten bereitzustellen,
- fachkundige Ansprechpartner zu benennen,
- Importe, Regeln und Planungsergebnisse zu prüfen,
- nur rechtmäßig verarbeitbare Daten zu übermitteln,
- Zugangsdaten geheim zu halten und Benutzerrechte angemessen zu vergeben,
- Fehler und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.
6. Kundeninstanz und Benutzer
Der Standardpreis gilt pro rechtlich selbstständigem Kundenunternehmen und eigener Plantrieb-Instanz. Im Grundpreis sind unbegrenzt viele Benutzer innerhalb dieses Kundenunternehmens enthalten. Mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen, zusätzliche Instanzen oder besondere Standortkonzepte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
6a. Eigenverantwortliche Nutzung, Prüfung und Freigabe
Plantrieb ist ein unterstützendes Werkzeug für die operative Produktionsplanung.
Die Software erstellt automatisierte Planungsvorschläge auf Basis der vom Kunden
bereitgestellten Daten und Regeln.
DER KUNDE TRÄGT DIE VOLLE VERANTWORTUNG FÜR:
a) Datenqualität
• Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Eingabedaten
• Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Stammdaten
• Korrekte Abbildung von Maschinen, Kapazitäten und Schichten
b) Prüfung und Freigabe
• Fachliche Kontrolle ALLER Planungsvorschläge durch erfahrene Mitarbeiter
• Prüfung auf Plausibilität, Machbarkeit und betriebliche Umsetzbarkeit
• Erkennung und Korrektur von Unstimmigkeiten BEFORE Umsetzung
c) Umsetzung
• Entscheidungen über tatsächliche Produktionsabläufe bleiben beim Kunden
• Plantrieb ersetzt keine Entscheidungen über Maschinenbelegung, Personalplanung,
Beschaffung oder Liefertermine
d) Mitarbeiterschulung
• Der Kunde schult seine Benutzer, dass Planungsvorschläge nicht ungeprüft
umgesetzt werden dürfen
• Der Kunde dokumentiert diese Schulung
PLANTRIEB ERSETZT NICHT DIE MENSCHLICHE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG.
Der Anbieter stellt sicher, dass bei erstmaligem Zugang und nach wesentlichen
Änderungen ein entsprechender Hinweis angezeigt wird. Der Benutzer muss diesen
Hinweis bestätigen – dies verpflichtet aber nicht den Auftragnehmer, sondern
unterstreicht die Eigenverantwortung des Kunden.
7. Datenimporte und Drittsysteme
Unterstützte Formate und Felder ergeben sich aus dem Angebot. Änderungen an Exportformaten von ERP- oder Drittsystemen können zusätzlichen Aufwand verursachen. Der Anbieter ist nicht Hersteller der angebundenen ERP-, Tabellen- oder sonstigen Drittsysteme und haftet nicht für deren Änderungen oder Ausfälle.
8. Bereitstellung, Wartung, Updates und Verfügbarkeit
8.1 Die Anwendung wird als eigene Kundeninstanz über das Internet bereitgestellt. Hosting, regelmäßige Datensicherungen, erforderliche System- und Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung und Standardsupport sind im monatlichen Grundpreis enthalten, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.2 Der Anbieter ist berechtigt, Plantrieb zu aktualisieren, soweit dies der Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Fehlerbehebung, der technischen Weiterentwicklung oder der Anpassung an geänderte technische oder gesetzliche Anforderungen dient. Der vereinbarte wesentliche Funktionsumfang darf hierdurch nicht unangemessen eingeschränkt werden.
8.3 Planbare Wartungsarbeiten und Updates können insbesondere sonntags zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr durchgeführt werden. Während dieses Zeitraums kann die Nutzung von Plantrieb vorübergehend eingeschränkt oder nicht möglich sein. Planbare Wartungsarbeiten, die voraussichtlich zu einer erheblichen Einschränkung führen, werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorher in Textform angekündigt.
8.4 Dringende Sicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren sowie unaufschiebbare Fehlerbehebungen dürfen auch außerhalb des regelmäßigen Wartungsfensters und erforderlichenfalls ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden. Der Kunde wird hierüber informiert, sobald dies unter Berücksichtigung der Umstände zumutbar ist.
8.5 Eine jederzeitige, vollständig unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit von Plantrieb wird nicht geschuldet. Der Anbieter trifft jedoch angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen, um die vertragsgemäße Nutzbarkeit der Anwendung aufrechtzuerhalten.
8.6 Tritt infolge einer vom Anbieter durchgeführten Aktualisierung eine erhebliche Störung auf, wird der Anbieter innerhalb angemessener Frist Maßnahmen zur Fehlerbehebung einleiten. Der Anbieter kann hierzu insbesondere eine Fehlerkorrektur bereitstellen, die Aktualisierung zurücknehmen, eine zuvor funktionsfähige Version wiederherstellen oder eine zumutbare Umgehungslösung anbieten.
8.7 Eine bestimmte Wiederherstellungs- oder Fehlerbehebungszeit wird nicht geschuldet, sofern im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8.8 Vor Aktualisierungen mit erheblichem Einfluss auf die Kundeninstanz führt der Anbieter im angemessenen Umfang technische Prüfungen durch und hält, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, eine Möglichkeit zur Wiederherstellung des vorherigen funktionsfähigen Zustands bereit.
8.9 Vorübergehende Einschränkungen, die auf Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters beruhen, insbesondere auf Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfällen der Energieversorgung, Störungen beim Hostinganbieter, Angriffen Dritter oder höherer Gewalt, begründen keine Pflichtverletzung des Anbieters, soweit der Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat und angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Störung ergreift.
8.10 Die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Rechte des Kunden bei vom Anbieter zu vertretenden Mängeln bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche gelten ausschließlich die Haftungsregelungen in § 16.
9. Preise
Soweit im Angebot nichts anderes festgelegt ist, beträgt der Einführungspreis für die Einrichtung 2499,00 Euro netto und für die laufende Nutzung 249,00 Euro netto pro Monat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Einführungspreise gelten nur für die im jeweiligen Angebot bezeichnete Laufzeit oder den dort bezeichneten Kundenkreis. Maßgeblich ist stets das angenommene Angebot.
10. Zahlung
Die Einrichtungsgebühr wird zu 50 Prozent nach Auftragserteilung und zu 50 Prozent nach Bereitstellung beziehungsweise Abnahme fällig. Laufende Nutzungsentgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
Die Zahlungsabwicklung wird über Stripe Billing erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden.
11. Abnahme
Die Einrichtung gilt als fertiggestellt, wenn der vereinbarte Testimport, die Konfiguration und ein erfolgreicher Testlauf durchgeführt wurden.
Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von fünf Werktagen. Wesentliche Mängel sind konkret in Textform mitzuteilen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Reagiert der Kunde trotz ausdrücklichen Hinweises auf die Folgen innerhalb der Prüffrist nicht und nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
12. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, Plantrieb im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Rechte an Standardsoftware, Quellcode, Modulen, Konzepten und allgemeinem Know-how verbleiben beim Anbieter. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden.
13. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt hierfür die als Anlage beigefügte beziehungsweise unter https://plantrieb.de/av/ abrufbare Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, die mit Vertragsschluss Bestandteil dieser Vereinbarung wird, sofern die Parteien keine abweichende Fassung ausdrücklich vereinbaren.
14. Support
Der Standardsupport erfolgt per E-Mail, Telefon oder über ein vom Anbieter bereitgestelltes Ticketsystem montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
Auf ordnungsgemäß eingegangene Supportanfragen erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Werktags während der Supportzeiten eine erste Reaktion. Die erste Reaktion stellt keine Garantie dar, dass die Anfrage oder Störung innerhalb dieses Zeitraums vollständig behoben wird.
Eine kritische Störung liegt vor, wenn die produktive Nutzung von Plantrieb vollständig unmöglich ist und keine zumutbare Umgehungslösung besteht. Kritische Störungen sind über den vom Anbieter hierfür benannten Kontaktweg zu melden und als solche zu kennzeichnen.
Bei kritischen Störungen beginnt der Anbieter innerhalb eines Werktags während der Supportzeiten mit der Prüfung und Fehlerbearbeitung. Eine bestimmte Wiederherstellungs- oder Behebungszeit wird nicht geschuldet, sofern im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt wurde.
Außerhalb der vereinbarten Supportzeiten besteht keine Rufbereitschaft und keine Verpflichtung zur sofortigen Reaktion oder Fehlerbehebung.
Der Standardsupport umfasst Bedienungsfragen, Fehleraufnahme, die Prüfung reproduzierbarer Softwarefehler und die Wiederherstellung von Benutzerzugängen.
Nicht vom Standardsupport umfasst sind insbesondere:
a) neue Funktionen oder Änderungen bestehender Funktionen,
b) neue oder geänderte Schnittstellen,
c) Anpassungen infolge geänderter Datenformate von ERP- oder Drittsystemen,
d) umfangreiche Datenbereinigungen,
e) individuelle Auswertungen,
f) Schulungen außerhalb der vereinbarten Einweisung sowie
g) Störungen, die durch Systeme, Daten, Änderungen oder Handlungen des Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.
Solche Leistungen können nach vorheriger Freigabe gesondert berechnet werden.
15. Mängelrechte
Reproduzierbare Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Der Anbieter kann nachbessern, eine Umgehungslösung oder eine gleichwertige Ersatzlösung bereitstellen. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil ein Planungsvorschlag von einer manuellen Planung abweicht, sofern die vereinbarten Regeln und Daten korrekt verarbeitet wurden.
16. Haftung
16.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz,
d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
f) soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
16.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für einen Vertrag dieser Art typischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.3 Soweit die Haftung nicht nach Ziffer 16.1 unbeschränkt ist, ist die Haftung des Anbieters je Schadensfall und insgesamt innerhalb eines Vertragsjahres auf die Summe aus der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Netto-Einrichtungsgebühr und zwölf monatlichen Netto-Grundgebühren begrenzt.
Bei einer kürzeren vereinbarten Vertragslaufzeit werden anstelle von zwölf monatlichen Grundgebühren die für die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit geschuldeten monatlichen Grundgebühren berücksichtigt.
Mehrere Schadensfälle, die auf derselben Ursache oder auf unmittelbar zusammenhängenden Ursachen beruhen, gelten als ein einheitlicher Schadensfall.
16.4 Soweit die Haftung nicht nach Ziffer 16.1 unbeschränkt ist, haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit ein solcher Schaden bei Vertragsschluss als typische und vorhersehbare Folge der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht erkennbar war. In diesem Fall gelten die Haftungsbegrenzungen der Ziffern 16.2 und 16.3.
16.5 Bei Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre.
Die vertraglich vereinbarten Sicherungs- und Wiederherstellungspflichten des Anbieters bleiben hiervon unberührt. Soweit der Kunde über Export- oder Sicherungsfunktionen verfügt, ist er verpflichtet, in angemessenen Abständen eigene Exporte der für seinen Betrieb besonders wichtigen Daten zu erstellen und sicher aufzubewahren.
16.6 Plantrieb ist ein unterstützendes Werkzeug für die Produktionsplanung. Der Kunde ist verpflichtet, die von Plantrieb erzeugten Planungsvorschläge, Termine, Mengen, Maschinenzuordnungen, Kapazitäten und Prioritäten vor ihrer betrieblichen Umsetzung fachlich zu prüfen und freizugeben.
Der Kunde trägt insbesondere die Verantwortung für:
a) die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten,
b) die fachliche Eignung der hinterlegten Planungsregeln,
c) die Prüfung der erzeugten Planungsvorschläge,
d) die endgültige Entscheidung über Produktions-, Personal-, Beschaffungs- und Liefermaßnahmen sowie
e) die Prüfung, ob aufgrund betrieblicher Besonderheiten manuelle Änderungen erforderlich sind.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Daten bereitgestellt, erkennbare Unstimmigkeiten nicht geprüft oder Planungsvorschläge ohne die erforderliche fachliche Kontrolle umgesetzt hat.
Die Haftung des Anbieters für eigene, von ihm zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
16.6a. Ausschluss von Haftung bei Kundenfehlern
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass:
a) der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Daten bereithält oder nicht aktualisiert,
b) der Kunde erkennbare Unstimmigkeiten, unplausible Ergebnisse oder Abweichungen von den betrieblichen Verhältnissen nicht prüft oder nicht korrigiert,
c) der Kunde Planungsvorschläge ohne erforderliche fachliche Prüfung umsetzt,
d) der Kunde seine Mitarbeiter nicht angemessen auf die Nutzung von Plantrieb einweist oder die Eigenverantwortung nicht kommuniziert,
e) der Kunde Planungsregeln, Kapazitäten oder Prioritäten fehlerhaft konfiguriert oder nicht aktualisiert,
f) der Kunde die Systemaussagen nicht gegenüber seinen Betriebserfahrungen validiert.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Kundenverstoß fahrlässig oder vorsätzlich war.
16.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, freien Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters, soweit Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
17. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat ab Bereitstellung. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Eine ordentliche Kündigung der beauftragten Einrichtungsphase ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
18. Vertragsende und Datenexport
Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen kostenlosen Standardexport der über die Anwendung exportierbaren Daten in einem maschinenlesbaren Format anfordern. Besondere Datenaufbereitung und Migrationsleistungen können gesondert berechnet werden.
Produktivdaten werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten in Sicherungen werden mit dem regulären Überschreibungszyklus, spätestens nach 30 Tagen, entfernt.
19. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, großflächigen Netz- oder Energieausfällen oder erheblichen Cyberangriffen.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
20a. Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gilt ergänzend: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, stattdessen im Einzelfall eine Schiedsvereinbarung anzubieten, sofern dies für die Durchsetzung von Ansprüchen sachgerecht erscheint.
Stand: 21. Juli 2026

