AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Plantrieb

B2B-AGB für Einrichtung und laufende Nutzung der Produktionsplanungssoftware

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Matthias Böhme, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Plantrieb by Sparktide Lab, Reichenberger Straße 49, 85221 Dachau.

Diese AGB gelten für Einrichtung, Anpassung, Bereitstellung, Hosting, Wartung, Support und Nutzung der Software Plantrieb. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Plantrieb ist eine Software zur Unterstützung der betrieblichen Produktionsplanung. Abhängig vom Angebot können insbesondere Fertigungsaufträge, Artikel, Maschinen, Kapazitäten, Restmengen, Prioritäten und Liefertermine importiert, verwaltet und in Planungsvorschläge überführt werden.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Plantrieb ist ein unterstützendes Planungswerkzeug. Der Kunde prüft Planungsvorschläge fachlich und trägt die Verantwortung für Freigabe und Umsetzung. Eine in jedem Einzelfall optimale oder vollständig fehlerfreie Planung wird nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss

Websiteangaben sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung oder ausdrückliche Bestätigung in Textform zustande.

4. Einrichtung

Die Standardeinrichtung umfasst die Analyse der aktuellen betrieblichen Planung, die Anpassung des Datenimports, die Konfiguration der vereinbarten Funktionen, einen Testimport, einen gemeinsamen Testlauf und eine Einweisung. Maschinen, Kapazitäten, Schichten und fachliche Stammdaten werden vom Kunden bereitgestellt und gepflegt.

Enthalten sind zwei Korrekturrunden im vereinbarten Umfang. Neue Schnittstellen, umfangreiche Datenbereinigung, Vor-Ort-Einsätze und zusätzliche Funktionen sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich angeboten wurden.

Zusatzleistungen werden nach vorheriger Freigabe mit 750,00 Euro netto pro Tag beziehungsweise nach dem im Angebot genannten Satz berechnet.

5. Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • richtige, vollständige und aktuelle Daten bereitzustellen,
  • fachkundige Ansprechpartner zu benennen,
  • Importe, Regeln und Planungsergebnisse zu prüfen,
  • nur rechtmäßig verarbeitbare Daten zu übermitteln,
  • Zugangsdaten geheim zu halten und Benutzerrechte angemessen zu vergeben,
  • Fehler und Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden.

6. Kundeninstanz und Benutzer

Der Standardpreis gilt pro rechtlich selbstständigem Kundenunternehmen und eigener Plantrieb-Instanz. Im Grundpreis sind unbegrenzt viele Benutzer innerhalb dieses Kundenunternehmens enthalten. Mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen, zusätzliche Instanzen oder besondere Standortkonzepte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Datenimporte und Drittsysteme

Unterstützte Formate und Felder ergeben sich aus dem Angebot. Änderungen an Exportformaten von ERP- oder Drittsystemen können zusätzlichen Aufwand verursachen. Der Anbieter ist nicht Hersteller der angebundenen ERP-, Tabellen- oder sonstigen Drittsysteme und haftet nicht für deren Änderungen oder Ausfälle.

8. Bereitstellung, Wartung und Verfügbarkeit

Die Anwendung wird als eigene Kundeninstanz über das Internet bereitgestellt. Hosting, tägliche Backups, Updates, Fehlerbehebung und Standardsupport sind im monatlichen Grundpreis enthalten, soweit das Angebot nichts Abweichendes regelt.

Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nicht garantiert. Planbare Wartungsarbeiten können insbesondere sonntags zwischen 18:00 und 22:00 Uhr stattfinden und werden nach Möglichkeit vorher per E-Mail angekündigt.

9. Preise

Soweit im Angebot nichts anderes festgelegt ist, beträgt der Einführungspreis für die Einrichtung 1.899,00 Euro netto und für die laufende Nutzung 199,00 Euro netto pro Monat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Einführungspreise gelten nur für die im jeweiligen Angebot bezeichnete Laufzeit oder den dort bezeichneten Kundenkreis. Maßgeblich ist stets das angenommene Angebot.

10. Zahlung

Die Einrichtungsgebühr wird zu 50 Prozent nach Auftragserteilung und zu 50 Prozent nach Bereitstellung beziehungsweise Abnahme fällig. Laufende Nutzungsentgelte werden monatlich im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.

Die Zahlungsabwicklung kann über Stripe Billing erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden.

11. Abnahme

Die Einrichtung gilt als fertiggestellt, wenn der vereinbarte Testimport, die Konfiguration und ein erfolgreicher Testlauf durchgeführt wurden.

Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von fünf Werktagen. Wesentliche Mängel sind konkret in Textform mitzuteilen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung. Reagiert der Kunde trotz ausdrücklichen Hinweises auf die Folgen innerhalb der Prüffrist nicht und nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.

12. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, Plantrieb im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Rechte an Standardsoftware, Quellcode, Modulen, Konzepten und allgemeinem Know-how verbleiben beim Anbieter. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die Datenschutzvorschriften und behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.

14. Support

Standardsupport erfolgt per E-Mail, Telefon oder Ticketsystem montags bis donnerstags von 07:00 bis 15:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters. Auf Supportanfragen erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Werktags eine erste Reaktion.

Standardsupport umfasst Bedienungsfragen, Fehleraufnahme und Wiederherstellung von Zugängen. Neue Funktionen, Schnittstellen und Sonderauswertungen sind kostenpflichtige Weiterentwicklungen.

15. Mängelrechte

Reproduzierbare Mängel werden innerhalb angemessener Frist behoben. Der Anbieter kann nachbessern, eine Umgehungslösung oder eine gleichwertige Ersatzlösung bereitstellen. Ein Mangel liegt nicht allein deshalb vor, weil ein Planungsvorschlag von einer manuellen Planung abweicht, sofern die vereinbarten Regeln und Daten korrekt verarbeitet wurden.

16. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen dieser Regelungen nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei angemessener zusätzlicher Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung der Planung und die betrieblichen Entscheidungen verantwortlich.

17. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat ab Bereitstellung. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

Eine ordentliche Kündigung der beauftragten Einrichtungsphase ist ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte und die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

18. Vertragsende und Datenexport

Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen kostenlosen Standardexport der über die Anwendung exportierbaren Daten in einem maschinenlesbaren Format anfordern. Besondere Datenaufbereitung und Migrationsleistungen können gesondert berechnet werden.

Produktivdaten werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Daten in Sicherungen werden mit dem regulären Überschreibungszyklus, spätestens nach 30 Tagen, entfernt.

19. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, großflächigen Netz- oder Energieausfällen oder erheblichen Cyberangriffen.

20. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 22. Juni 2026