Av Vertrag

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DSGVO

Die Kundendaten im Kopf und die Unterschriftenfelder werden für jeden Vertrag individuell ausgefüllt.

Vertragsparteien

Auftraggeber / Verantwortlicher[Kundenunternehmen, Anschrift, Vertretung]
Auftragnehmer / AuftragsverarbeiterMatthias Böhme
handelnd unter Plantrieb by Sparktide Lab
Reichenberger Straße 49
85221 Dachau

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Bereitstellung, Einrichtung, Wartung, Sicherung und Unterstützung der Produktionsplanungssoftware Plantrieb einschließlich vereinbarter Import-, Speicher-, Planungs- und Exportfunktionen. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

  • Importieren, Erfassen, Ordnen und Speichern von Daten,
  • Abgleichen von Artikel-, Maschinen-, Auftrags- und Produktionsinformationen,
  • Erzeugen und Darstellen von Produktionsplanungsvorschlägen,
  • Benutzer-, Rollen- und Berechtigungsverwaltung,
  • Datensicherung, Wartung, Fehleranalyse und Support,
  • Export, Rückgabe und Löschung nach Weisung.

3. Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte und Benutzer des Auftraggebers,
  • Ansprechpartner bei Kunden, Lieferanten und Dienstleistern,
  • weitere Personen, die in Auftrags- oder Referenzdaten genannt werden.

4. Kategorien personenbezogener Daten

  • Stammdaten und geschäftliche Kontaktdaten,
  • Benutzerkennungen, Rollen und Berechtigungen,
  • Login-, Sicherheits-, Fehler- und Supportdaten,
  • Kunden-, Lieferanten-, Auftrags- und Referenzdaten,
  • Produktions-, Maschinen-, Kapazitäts-, Termin- und Planungsdaten mit Personenbezug.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der regulären Verarbeitung.

5. Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Weisungen können über die Funktionen der Anwendung oder in Textform erteilt werden.

6. Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die auf Vertraulichkeit verpflichtet sind. Zugriffe werden nach dem Erforderlichkeitsprinzip vergeben.

7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die wesentlichen Maßnahmen ergeben sich aus Anlage 1. Sie dürfen an den technischen Fortschritt angepasst werden, sofern das Schutzniveau nicht abgesenkt wird.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung für die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter. Änderungen werden vorab in Textform mitgeteilt. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen widersprechen.

9. Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im angemessenen Umfang bei Betroffenenrechten, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Nachweisen zur Sicherheit.

10. Datenschutzverletzungen

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bekannt geworden ist.

11. Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt erforderliche Informationen zum Nachweis zur Verfügung. Kontrollen erfolgen mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Wahrung der Rechte anderer Kunden.

12. Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende kann der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen einen Standardexport verlangen. Produktivdaten werden grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht. Reguläre Sicherungen werden fünf Tage aufbewahrt; aufgrund technischer Überschreibungszyklen werden verbliebene Kopien spätestens innerhalb von 30 Tagen entfernt.

13. Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen dieser Vereinbarung vor. Änderungen bedürfen mindestens der Textform.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Zutritts- und Zugangskontrolle

  • Hosting in professionell gesicherten STRATO-Rechenzentren in Deutschland,
  • individuelle administrative Zugänge,
  • Passwörter werden gehasht und nicht im Klartext gespeichert,
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung ist derzeit nicht Bestandteil der Standardversion.

Zugriffskontrolle und Mandantentrennung

  • eigene Serverinstanz und eigene Datenbank je Kunde,
  • Rollen Admin, Planung und Produktion,
  • administrativer Kundendatenzugriff nur bei Supportbedarf,
  • kein routinemäßiger Zugriff auf Kundendaten.

Übertragung und Speicherung

  • verschlüsselte Übertragung über HTTPS/TLS,
  • keine Klartextspeicherung von Passwörtern,
  • keine zusätzliche vollständige Anwendungsverschlüsselung der SQLite-Datenbank,
  • Serverzugänge auf notwendige Personen beschränkt.

Protokollierung

  • Login- und Sicherheitsprotokolle: 30 Tage,
  • Fehlerprotokolle: 14 Tage,
  • ein eigenständiges Anwendungsprotokoll aller Supportzugriffe ist derzeit nicht vorhanden.

Verfügbarkeit und Wiederherstellung

  • tägliche Backups innerhalb der STRATO-Infrastruktur,
  • reguläre Backup-Aufbewahrung: fünf Tage,
  • monatlicher Wiederherstellungstest,
  • regelmäßige Sicherheits- und Systemupdates.

Löschung und Trennung

  • logische und technische Trennung der Kundeninstanzen,
  • Löschung der Produktivdaten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende,
  • Überschreiben verbliebener Sicherungskopien spätestens innerhalb von 30 Tagen.

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrtHinweis
STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 BerlinServer, Hosting, Backups und E-Mail-InfrastrukturDeutschlandAV-Vereinbarung mit STRATO ist vor Produktivbetrieb abzuschließen beziehungsweise zu dokumentieren.

Unterschriften

AuftraggeberAuftragnehmer
Ort/Datum: ___________________

Name: ______________________

Unterschrift: ________________
Ort/Datum: ___________________

Matthias Böhme

Unterschrift: ________________

Stand: 22. Juni 2026