Data Act

Transparenzinformation nach dem EU Data Act

Für Plantrieb als Software-as-a-Service · vorgesehene Website: https://plantrieb.de/data-act/

Diese Information dient der vertraglichen Transparenz nach der Verordnung (EU) 2023/2854. Sie ist vor dem ersten Kundenvertrag unter der oben genannten URL zu veröffentlichen und bei Änderungen aktuell zu halten.

1. Anbieter und Dienst

Anbieter: Matthias Böhme, Plantrieb by Sparktide Lab, Reichenberger Straße 49, 85221 Dachau.

Dienst: webbasierte Produktionsplanungssoftware Plantrieb als Software-as-a-Service.

2. Rechtsraum und Infrastruktur

Die für Plantrieb eingesetzte produktive Hosting-Infrastruktur unterliegt nach der derzeitigen Vertragsgestaltung deutschem Recht und befindet sich in Deutschland. Hosting-Anbieter ist STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin.

3. Internationale staatliche Zugriffe auf nicht-personenbezogene Daten

Plantrieb beabsichtigt keine Übermittlung von in der Europäischen Union gespeicherten nicht-personenbezogenen Kundendaten an staatliche Stellen in Drittstaaten. Offenlegungen erfolgen nur, wenn eine rechtlich verbindliche Verpflichtung besteht.

  • Speicherung produktiver Kundendaten grundsätzlich in Deutschland.
  • Zugriffs- und Berechtigungskontrollen; administrative Zugriffe nur für berechtigte Personen.
  • Verschlüsselte Übertragung produktiver Kundeninstanzen über HTTPS/TLS.
  • Vertragliche Bindung eingesetzter Auftrags- und Unterauftragsverarbeiter.
  • Prüfung behördlicher Herausgabeverlangen und – soweit rechtlich zulässig – Information des betroffenen Kunden sowie Ausschöpfung verfügbarer Rechtsbehelfe gegen rechtswidrige oder unverhältnismäßige Verlangen.
  • Datenminimierung sowie Trennung der Kundeninstanzen und Datenbanken.

4. Exportierbare Daten und Formate

Beim Anbieterwechsel können insbesondere vom Kunden eingebrachte oder durch seine Nutzung erzeugte fachliche Daten exportiert werden.

  • Fertigungsaufträge und zugehörige Status- und Termindaten
  • Artikel-, Maschinen- und Kapazitätsstammdaten
  • Produktionspläne, Prioritäten und manuell gepflegte Werte
  • Benutzer- und Rollendaten, soweit für den Wechsel erforderlich und rechtlich zulässig
  • Standardformat grundsätzlich CSV; ergänzende Formate nur, soweit im Angebot vereinbart oder technisch erforderlich

5. Nicht exportierte interne Daten

Nicht Bestandteil des Exports sind insbesondere Quellcode, Algorithmen, allgemeine Softwarebestandteile, Passwort-Hashes, interne Sicherheits- und Systemkonfigurationen, nicht kundenbezogene Betriebsdaten sowie geschützte Informationen Dritter. Diese Ausnahmen dürfen den Wechsel nicht unangemessen behindern.

6. Wechselprozess und Gebühren

Kündigungs-, Übergangs-, Abruf- und Löschfristen ergeben sich aus § 18 der Plantrieb-AGB. Der Standardexport und die erforderliche technische Wechselunterstützung sind grundsätzlich unentgeltlich. Bis einschließlich 11. Januar 2027 können nur zuvor transparent ausgewiesene, unmittelbar wechselbezogene tatsächliche Kosten berechnet werden; ab 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.

7. Kontakt

Anfragen zum Anbieterwechsel oder zu dieser Transparenzinformation: info@plantrieb.de

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